Celler Internet Dienste
Dr.-Ing. Michael Feist
Windmühlenstr.3, 29221 Celle, Tel. 05141/903898, Fax 05141/908288
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Celler Internet Dienste Dr.-Ing. Michael Feist
im folgenden Celler Internet Dienste genannt
§1 Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der Celler Internet Dienste kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch die Celler Internet Dienste zustande. Die Celler Internet Dienste kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung, bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
2. Die Celler Internet Dienste erhebt für Änderungen von bereits bestehenden Benutzerkonten soweit deren Umfang zwei Arbeitsvorgänge pro Monat nicht übersteigt, keine Gebühren. Jede darüber hinausgehende Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr belegt werden.
§2 Leistungsumfang
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Celler Internet Dienste, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Celler Internet Dienste aus, sowie bei den Betreibern von Subknotenrechnern zur Einsicht bereit. Sie kann ebenfalls gegen einen Unkostenbeitrag bei der Celler Internet Dienste angefordert oder über elektronischen Weg abgerufen werden.
2. Die Celler Internet Dienste behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die Celler Internet Dienste ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §10 entsprechend.
3. Soweit die Celler Internet Dienste kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§3 Kündigung des Vertrages
1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß der Celler Internet Dienste mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
§4 Pflichten des Nutzers
1. Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der Celler Internet Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Celler Internet Dienste die entstandenen Kosten zu erstatten;
b) der Celler Internet Dienste unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
c) der Celler Internet Dienste die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der angebotenen Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
d) der Celler Internet Dienste mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme verwendet wird;
e) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
f) die Zugriffsmöglichkeit auf die Leistungen der Celler Internet Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
g) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Celler Internet Dienste erforderlich sein sollten;
h) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
i) der Celler Internet Dienste erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
j) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
k) nach Abgabe einer Störungsmeldung die der Celler Internet Dienste durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
l) die Celler Internet Dienste innerhalb eines Monates: - jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, - bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, - jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Celler Internet Dienste geführt wird, anzuzeigen.
2. Verstößt der Kunde gegen die Abs. 1 Lit. b), e) und f) genannten Pflichten, ist die Celler Internet Dienste sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die Celler Internet Dienste im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die Celler Internet Dienste nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§5 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Celler Internet Dienste wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Insbesondere garantiert die Celler Internet Dienste nicht die News-Versorgung. Es handelt sich bei der Bereitstellung von News um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine Minderung der Gebühren wg. schlechter oder nicht zeitnaher News-Versorgung ist ausgeschlossen.
Die Weitergabe von Diensten oder Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Celler Internet Dienste nicht gestattet.
Eine bestimmte Bandbreite und Durchsatz der Übertragung kann nicht garantiert werden. Die Celler Internet Dienste ist aber bemüht, die Anzahl der Zugänge und die Bandbreite der Verbindungen an die Gegebenheiten anzupassen.
2. Die Celler Internet Dienste haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
3. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die - durch die Inanspruchnahme der angebotenen Dienste - durch die Übermittlung und Speicherung von Daten - oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Celler Internet Dienste nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 5.000,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der Celler Internet Dienste gelieferter oder installiert Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 5.000,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Celler Internet Dienste und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Celler Internet Dienste-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.
§7 Software-/Warenlieferungen
1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der Celler Internet Dienste auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, indem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der Celler Internet Dienste.
3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch die Celler Internet Dienste durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Das Nutzungsrecht an einer von der Celler Internet Dienste entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, die Celler Internet Dienste unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von der Celler Internet Dienste keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und der Celler Internet Dienste auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der Celler Internet Dienste eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die Celler Internet Dienste das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt,
b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
d) den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der Celler Internet Dienste gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die Celler Internet Dienste, ist diese gesondert abzugelten.
10. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausfahrende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Celler Internet Dienste verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Celler Internet Dienste unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
11. Die Celler Internet Dienste ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oderTeilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
§8 Zahlungsbedingungen
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Celler Internet Dienste; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Celler Internet Dienste als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit)Eigentum der Celler Internet Dienste durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf die Celler Internet Dienste übergehen.
5. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
§9 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Celler Internet Dienste berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
2. Bei Zahlungsverzug ist die Celler Internet Dienste außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß die Celler Internet Dienste eine höhere Zinslast nachweist.
3. Kommt der Kunde
- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Celler Internet Dienste das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Celler Internet Dienste vorbehalten.
§10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche der Celler Internet Dienste kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Celler Internet Dienste die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Celler Internet Dienste oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw, bei den von der Celler Internet Dienste autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat die Celler Internet Dienste auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Celler Internet Dienste, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde nicht mehr auf die Celler Internet Dienste-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Celler Internet Dienste liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Celler Internet Dienste oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§11 Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Celler Internet Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Celler Internet Dienste durch Dritte entstanden sind.
§12 Kundendienst
1. Die Celler Internet Dienste wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr).
2. Zu diesem Zweck unterhält die Celler Internet Dienste eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.
§13 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Celler Internet Dienste unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß die Celler Internet Dienste seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich die Celler Internet Dienste Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Celler Internet Dienste berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
4. Die Celler Internet Dienste steht dafür ein, daß alle Personen, die von der Celler Internet Dienste mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Celler Internet Dienste-Datenschutzrichtlinie in Ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Celler Internet Dienste nicht für Ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über Ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit der Celler Internet Dienste ist Celle
§15 Schlußbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit der Celler Internet Dienste. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der Celler Internet Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.